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   BGH, 23.07.1953 - 3 StR 312/53   

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BGH, 23.07.1953 - 3 StR 312/53 (https://dejure.org/1953,720)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1953 - 3 StR 312/53 (https://dejure.org/1953,720)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1953 - 3 StR 312/53 (https://dejure.org/1953,720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 320
  • NJW 1953, 1481
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.11.1956 - 1 StR 299/56

    Rechtsmittel

    Das Verfahren konnte nunmehr zur Unterbringung in einer solchen Anstalt führen (§ 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO; BGHSt 4, 320).

    Der Fall unterscheidet sich demnach von den z.B. in den Urteilen des Reichsgerichts RGSt 70, 317; RG HRR 1942 Nr. 256 und des Bundesgerichtshofs BGHSt 4, 320 entschiedenen Fällen.

  • BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60

    Rechtsmittel

    Bei ihm war jedoch nach § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, weil das Verfahren zur Untersagung der Berufsausübung führen konnte (vgl. den Hinweis auf § 421 StGB in der Anklageschrift, Bl. 779/780 d.A.) und dann auch geführt hat (vgl. BGHSt 4, 320).
  • BGH, 29.01.1965 - 4 StR 478/64

    Pflichtentbindung eines Offizialverteidigers - Antrag auf Beiordnung eines

    Es kann unerörtert bleiben, ob der Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines Verteidigers trotz der Vorschrift des § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO hätte abgelehnt werden dürfen, etwa deshalb, weil die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt angesichts des vom Sachverständigen in seinen schriftlichen Gutachten vertretenen Standpunkts nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten stand (vgl. BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53].
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56

    Rechtsmittel

    Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53].
  • BGH, 18.06.1958 - 2 StR 226/58

    Rechtsmittel

    Denn nach den zufolge der Erhebung der Nachtragsanklage in der Haupt Verhandlung erkennbar gewordenen Umständen im Zusammenhang mit den Straftaten, die dem Angeklagten im Eröffnungsbeschluß zur Last gelegt waren, bestand die tatsächliche Möglichkeit einer solchen erneuten Untersagung, sie war sogar sehr naheliegend und ist im Urteil auch ausgesprochen worden (vgl. dazu BGHSt 4, 320 f).
  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 273/55

    Rechtsmittel

    Die Tatsache jedoch, daß er erheblich vorbestraft war, daß er - wie dem Urteil zu entnehmen ist - vor den den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verfehlungen während seiner Tätigkeit als Wandergewerbetreibender in den Jahren 1949-1953 erneut straffällig geworden war, und daß er in dem anhängigen Verfahren wegen elf im Fortsetzungszusammenhang begangener Betrugsfälle und wegen eines weiteren Betruges angeklagt war, machten es einigermaßen wahrscheinlich (BGHSt 4, 321 [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53]; RG JW 38, 2346 Nr. 24), daß auf Untersagung der Berufsausübung erkannt werde, da er, abgesehen von dem als selbständige Handlung angeklagten Einzelfall, sämtliche Betrügereien bei seiner Berufsausübung begangen hatte.
  • BGH, 03.03.1955 - 3 StR 619/54

    Rechtsmittel

    Aber wenn sich Umstände herausstellen, die dem Gericht Anlass geben, sich mit der Frage einer solchen Anordnung zu befassen, so ist dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen (BGHSt 4, 320).
  • BGH, 17.01.1956 - 1 StR 392/55

    Rechtsmittel

    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, daß das Verfahren nicht zur Anordnung der Unterbringung geführt hat ; es genügte nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, daß es dazu führen konnte (vgl BGHSt 4, 320, 322 f) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53].
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Nur wenn bei Eröffnung des Hauptverfahrens Umstände vorliegen, die dem Gericht Anlass geben, sich mit dieser Frage zu befassen, oder wenn derartige Umstände in der Hauptverhandlung auftreten, muss dem Angeklagten ein Verteidiger bestellt werden (BGHSt 4, 320).
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